Durch das Lüften der Wohnung geht im Mittel 20% der Wärme verloren. Wohnungslüftungen mit Wärmerückgewinnung entziehen der verbrauchten Luft die Wärme und führen sie mit der neuen frischen Luft zurück ins Haus. Dadurch bleibt die Luft bei nur geringem Wärmeverlust stets frisch.
Das Gesuch wird vor Installationsbeginn eingereicht (Wenn Sie das Gesuch eingereicht haben, können Sie anschliessend vor Erhalt des Förderbescheids auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen).
Förderberechtigt sind Neuanlagen welche in bestehenden Gebäuden installiert werden.
Anlagen die im Rahmen eines Neubaus installiert werden sind nicht förderberechtigt
Die Anlagen müssen mit Zuluft, Abluft sowie Wärmerückgewinnung ausgestattet sein
Sinnvoller Luftwechsel (z.Bsp. 0.3 bis 0.6)
Die Anlage weist eine Rückwärmzahl von mindestens 70% auf
Die spezifische Ventilatorleistung ist ≤ 0.42 W/(m³/h) nach Norm SIA 382/1
Die Anforderungen gemäss SIA-Merkblatt 2023 sind einzuhalten
Investitionskosten mindestens 8'000.- Fr. pro Wohneinheit
Pauschalbeiträge dürfen 40% der Investitionskosten nicht überschreiten (§23 EnG)