Finanziert durch CO2-Abgabe
und Kantone


Das Gebäudeprogramm wird durch teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe sowie durch kantonale Beiträge und Bundesmittel (Impulsprogramm) finanziert.

CO2-Abgabe

Die Grundlage für Das Gebäudeprogramm ist das CO2-Gesetz (Art. 34 CO2-Gesetz). Darin verankert ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Seit 2010 wird ein Drittel dieser Einnahmen, höchstens aber 450 Millionen Franken (Mio. Fr.) pro Jahr (Maximalsatz seit 2018), für Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden verwendet (Teilzweckbindung). Die restlichen zwei Drittel werden an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt – ebenso, was pro Jahr aus dem Gebäudeprogramm übrig bleibt. Die Höhe der verfügbaren Mittel für Das Gebäudeprogramm hängt von der Höhe des Abgabesatzes ab. Dieser beträgt aktuell 120 Fr. pro Tonne.

Finanzierung des Impulsprogramms 

Am 18. Juni 2023 wurde das Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) verabschiedet. Die Verordnung ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Eine Folge davon ist das Impulsprogramm, welches über die nächsten 10 Jahre einen Verpflichtungskredit von 2 Milliarden (Mia.) Fr. aus Bundesmitteln vorsieht. Es ergänzt das bestehende Gebäudeprogramm. Das KlG umfasst ein zeitlich befristetes Förderprogramm (Impulsprogramm) für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie für Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. 

Das Verfahren zur Beantragung von Förderbeiträgen bleibt unverändert. Alle Informationen sind bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons zu finden. 

Globalbeiträge an die Kantone

Seit 2017 werden sämtliche Mittel für Das Gebäudeprogramm aus der CO2-Teilzweckbindung in Form von Globalbeiträgen an die Kantone ausbezahlt. Voraussetzung für den Erhalt eines Globalbeitrags ist ein kantonales Programm zur Förderung energetischer Gebäudehüllen- und Gebäudetechniksanierungen sowie zum Ersatz bestehender elektrischer Widerstandsheizungen oder fossil betriebener Heizungen. Die Basis für die kantonalen Angebote bildet das  Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Die Globalbeiträge werden in einen Sockelbeitrag pro Einwohnerin oder Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Sockelbeitrag pro Einwohnerin oder Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel. Der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Doppelte des Kredits, den der jeweilige Kanton für sein Programm bewilligt hat. Die Summe der bewilligten Kredite der Kantone beläuft sich auf 170 bis 200 Mio. Fr. pro Jahr.