Von Bund und Kantonen getragen
Bund und Kantone tragen Das Gebäudeprogramm gemeinsam. Die Finanzierung erfolgt über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und die Kantone, die auch für die Umsetzung zuständig sind.
Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik. Es basiert auf Artikel 34 des CO2-Gesetzes und wird über die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und die Kantone finanziert.
Die Kantone sind für die Umsetzung des Gebäudeprogramms zuständig. Sie legen auf der Basis des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM15) individuell fest, welche Massnahmen sie zu welchen Bedingungen fördern. Dadurch können sie ihre Förderangebote gezielt auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten.