Förderbeitragsbedingungen
Geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden
Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz
Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für installierte thermische Nennleistung anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth)
In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)
Ab 100 kWth: Fachgerechte Strom- und Wärmemessung vorausgesetzt
Die Kantone können zusätzlich weitere Bedingungen erlassen. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons