Förderbeitragsbedingungen
Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz
Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung
Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen
Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für installierte thermische Nennleistung anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth)
In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)
Ist ein thermisches Netz geplant und ist durch die Gemeinde eine parzellen-scharfe, räumliche Zuteilung erfolgt, so kann der Kanton die Förderung in diesen Gebieten aussetzen.
Die fossile Spitzenlastabdeckung der Gesamtanlage übersteigt den folgenden Anteil des jährlichen Gesamtwärmebedarfs für Heizung und Warmwasser nicht:
- 0 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von höchstens 100 kW;
- 10 Prozent bei einer Gesamtanlage mit einer thermischen Nennleistung von mehr als 100 kW.
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons