Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Geförderte Anlage muss als Hauptheizung eingesetzt werden 

Leistungsgarantie (zur Offerte) von Energie Schweiz

Anlage ersetzt eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung

Förderberechtigt sind ausschliesslich Elektromotor-Wärmepumpen

Wärmepumpen-System Modul (WPSM), soweit für installierte thermische Nennleistung anwendbar (Stand 2015: bis 15 kWth)

In der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel (falls kein WPSM)

Ab 100 kWth: Fachgerechte Strom- und Wärmemessung vorausgesetzt

Anlage ohne Wärmenetz (Leistungsbereich nicht beschränkt) oder Anlage mit Wärmenetz mit einer thermischen Nennleistung bis 200 kWth (Anlagen mit Wärmenetz über 200 kWth sind mit Massnahme M-18 zu fördern)

Anlage nutzt eine höherwertigere Wärmequelle als Aussenluft (Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc.)

Für Erdwärmesonden: Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen