M-01
Rispettare le condizioni secondo ModEnHa 2015. I Cantoni possono emanare ulteriori disposizioni. Informatevi presso l’ufficio preposto al disbrigo del vostro Cantone.
Condizioni di finanziamento
Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000
Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.
Grenze für den U-Wert geförderte Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich:
U ≤ 0,25 W/m2K)
U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen
Für "geschützte" Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. "Geschützt" heisst: a) Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen als "von nationaler" oder "von regionaler" Bedeutung eingetragen ("denkmalgeschützt"); b) Von einer Behörde als geschützt definiert
GEAK Plus (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab 10'000 Fr. Förderbeitrag pro Antrag
I cantoni possono imporre ulteriori condizioni. Per maggiori informazioni, contattate il Centro di lavorazione del vostro cantone