Förderbeitragsbedingungen
Nur als Zusatzbeitrag für Gebäudesanierung mit Einzelmassnahmen gemäss M-01 resp. für Gebäudesanierung in umfangreichen Etappen gemäss M-10 und M-11
Keine Kombination mit Bonus Gebäudehülleneffizienz (M-14) möglich
Vier Varianten der Förderbeitragsbedingung an die energetische Qualität des Gebäudes möglich:
- V1: Mindestens 90% aller Hauptflächen (Fassade und Dach, exkl. Wand und Boden gegen Erdreich) des Gebäudes sind gemäss Anforderungen M-01 wärmegedämmt und eine Massnahme bei der Wärmeerzeugung gemäss M-02 bis M-08 ist umgesetzt.
- V2: Das Gebäude weist nach der Sanierung eine GEAK Effizienzklasse Gebäudehülle von C resp. B und eine GEAK Gesamtenergieeffizienz von B resp. A auf.
- V3: Der Heizwärmebedarf des Gebäudes liegt unter dem Grenzwert von 150% des Grenzwerts für den Heizwärmebedarf von Neubauten gemäss MuKEn 2014 und es ist kein fossiles oder direkt-elektrisches Hauptheizsystem mehr installiert.
- V4: Das Gebäude ist Minergie- oder Minergie-P-zertifiziert.
Die Kantone können zusätzlich weitere Massnahmen fördern. Informieren Sie sich bei der Bearbeitungsstelle Ihres Kantons