Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich

Massnahme wird gefördert: AG, AI, AR, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Förderbeitragsbedingungen

Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000

Förderberechtigt sind nur bereits im Ausgangszustand beheizte Gebäudeteile. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind nicht förderberechtigt.

Grenze für den U-Wert geförderte Bauteile: U ≤ 0,20 W/m2K (Ausnahme bei Wand, Boden mehr als 2 m im Erdreich: 
U ≤ 0,25 W/m2K)

U-Wert-Verbesserung geförderter Bauteile muss mindestens 0,07 W/m2K betragen

Für "geschützte" Bauten oder Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen gewährt werden. "Geschützt" heisst: a) Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden und in diesen als "von nationaler" oder "von regionaler" Bedeutung eingetragen ("denkmalgeschützt"); b) Von einer Behörde als geschützt definiert

GEAK Plus (falls nicht möglich: Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE) ab 10'000 Fr. Förderbeitrag pro Antrag